Tage,
an denen das Büro
geschlossen bzw. nur stundenweise geöffnet
ist: (kurzfristige
Änderungen vorbehalten)
April:
2. - 5.04. ist das Büro von 9:00 -
12:30 Uhr geöffnet - Osterferien -
Juni:
28.06. ist das Büro von 8:00 -
12:00 Uhr geöffnet
August:
6. - 17.08. ist das Büro von 9:00 -
12:30 Uhr geöffnet - Sommerferien -
Oktober:
15. - 19.10. ist das Büro von 9:00
- 12:30 Uhr geöffnet - Herbstferien
-
Dezember:
27. - 29.12. ist das Büro von 9:00
- 12:30 Uhr geöffnet -
Weihnachtsferien -
Dezember:24.
und 31.12. ist das Büro geschlossen
Inkassoverband begrüßt
Inkasso-Auswertung der Verbraucherzentralen
Ergebnisse nicht repräsentativ für
die Branche BDIU fordert öffentliche
Aufsicht und Sanktionskatalog gegen
unseriöse Unternehmen. Weitere
Informationen: hier
Zahl der
Verbraucherinsolvenzen besorgniserregend
Neben dem Forderungsmanagement
befasst sich HUTTER-INKASSO auch mit
Wirtschaftsinformationen. Mit großer Sorge
sieht das Unternehmen die Entwicklung bei den
Verbraucherinsolvenzen. 2009 stellten 100.790
private Schuldner einen Antrag auf
Verbraucherinsolvenz mit anschließender
Restschuldbefreiung. 2010 stiegen die
Anträge auf 111.800 (+ 10,9 %).
Für die Wirtschaft bedeutet
dies, dass hier erhebliche
Forderungsausfälle entstehen, die bei der
Preiskalkulation in Zukunft berücksichtigt
werden müssen. Dies kann teilweise dazu
führen, dass aufgrund des Wettbewerbes
Arbeitsplätze reduziert werden, um die
Personalkosten zu senken.
Um sich nun vor insolventen
Kunden zu schützen bietet HUTTER-INKASSO
einen Bonitäts-Check an. Dieser beinhaltet
Informationen zur Zahlungsweise und ob
Negativmerkmale, wie eidesstattliche
Versicherung oder Insolvenzverfahren etc.
gemeldet sind. Bereits ab 6,50 (bei
Privatpersonen) und 15,00 (bei Firmen)
erhält man eine entsprechende
Bonitätsinformation über seinen neuen
Geschäftspartner. Doch auch laufende
Geschäftsverbindungen sollten regelmäßig
überprüfgt werden. In meisten
Insolvenzverfahren herhält der Gläubiger
kaum eine Quote.
Jeder 5.
Inkassoauftrag ist ein Fall für die
Staatsanwaltschaft!
Seit den letzten 2 Jahren musste
HUTTER-INKASSO feststellen, dass bei jedem 5.
Inkassoauftrag die Schuldner bereits zum
Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme nicht in der
Lage waren, die Rechnungen ihrer Lieferanten,
Handwerker, Ärzte etc. zu begleichen. Der
Grund war, dass in fast allen Fällen die
Schuldner bereits schon gerichtliche
Maßnahmen vorliegen hatten, z.B. Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung oder sogar das
Insolvenzverfahren bereits im Gange war.
Schuldner, die nach einer
Zahlungsaufforderung durch HUTTER-INKASSO
keine Zahlungen leisteten wurden der
jeweiligen Staatsanwaltschaft gemeldet und
zur Anzeige gebracht. In einigen Fällen
wurden dann Zahlungen geleistet, jedoch in
den anderen sind die Gläubiger auf Ihrer
Forderung sitzen geblieben und zahlten dafür
noch entsprechend obendrauf für die
Beitreibung.
Da sich eine Änderung im
Zahlungsverhalten nicht absehen lässt
können wir jedem Geschäftsmann den guten
Rat geben, grundsätzlich bei neuen und auch
laufenden Geschäftsverbindungen vorher und
in regelmäßigen Abständen eine
Bonitätsprüfung durchführen zu lassen. Sie
erspart späteren Ärger und hohe Kosten für
die Beitreibung einer aussichtslosen
Forderung. Nähere Auskünfte erteilt
HUTTER-INKASSO, Fon: 0 21 91 927 733