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Inhalt dieser Seite:

Tage an denen das Büro geschlossen oder stundenweise geöffnet ist


Zahl der Verbrauchsinsolvenzen besorgnisserregend


Jeder 5. Inkassoauftrag ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft

 

Tage, an denen das Büro geschlossen bzw. nur stundenweise geöffnet ist: (kurzfristige Änderungen vorbehalten)

April: 2. - 5.04. ist das Büro von 9:00 - 12:30 Uhr geöffnet - Osterferien -

Juni: 28.06. ist das Büro von 8:00 - 12:00 Uhr geöffnet

August: 6. - 17.08. ist das Büro von 9:00 - 12:30 Uhr geöffnet - Sommerferien -

Oktober: 15. - 19.10. ist das Büro von 9:00 - 12:30 Uhr geöffnet - Herbstferien -

Dezember: 27. - 29.12. ist das Büro von 9:00 - 12:30 Uhr geöffnet - Weihnachtsferien -

Dezember:24. und 31.12. ist das Büro geschlossen


Inkassoverband begrüßt Inkasso-Auswertung der Verbraucherzentralen – Ergebnisse nicht repräsentativ für die Branche – BDIU fordert öffentliche Aufsicht und Sanktionskatalog gegen unseriöse Unternehmen. Weitere Informationen: hier


Zahl der Verbraucherinsolvenzen besorgniserregend

Neben dem Forderungsmanagement befasst sich HUTTER-INKASSO auch mit Wirtschaftsinformationen. Mit großer Sorge sieht das Unternehmen die Entwicklung bei den Verbraucherinsolvenzen. 2009 stellten 100.790 private Schuldner einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung. 2010 stiegen die Anträge auf 111.800 (+ 10,9 %).

Für die Wirtschaft bedeutet dies, dass hier erhebliche Forderungsausfälle entstehen, die bei der Preiskalkulation in Zukunft berücksichtigt werden müssen. Dies kann teilweise dazu führen, dass aufgrund des Wettbewerbes Arbeitsplätze reduziert werden, um die Personalkosten zu senken.

Um sich nun vor insolventen Kunden zu schützen bietet HUTTER-INKASSO einen Bonitäts-Check an. Dieser beinhaltet Informationen zur Zahlungsweise und ob Negativmerkmale, wie eidesstattliche Versicherung oder Insolvenzverfahren etc. gemeldet sind. Bereits ab 6,50 € (bei Privatpersonen) und 15,00 € (bei Firmen) erhält man eine entsprechende Bonitätsinformation über seinen neuen Geschäftspartner. Doch auch laufende Geschäftsverbindungen sollten regelmäßig überprüfgt werden. In meisten Insolvenzverfahren herhält der Gläubiger kaum eine Quote.


Jeder 5. Inkassoauftrag ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft!

Seit den letzten 2 Jahren musste HUTTER-INKASSO feststellen, dass bei jedem 5. Inkassoauftrag die Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme nicht in der Lage waren, die Rechnungen ihrer Lieferanten, Handwerker, Ärzte etc. zu begleichen. Der Grund war, dass in fast allen Fällen die Schuldner bereits schon gerichtliche Maßnahmen vorliegen hatten, z.B. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder sogar das Insolvenzverfahren bereits im Gange war.

Schuldner, die nach einer Zahlungsaufforderung durch HUTTER-INKASSO keine Zahlungen leisteten wurden der jeweiligen Staatsanwaltschaft gemeldet und zur Anzeige gebracht. In einigen Fällen wurden dann Zahlungen geleistet, jedoch in den anderen sind die Gläubiger auf Ihrer Forderung sitzen geblieben und zahlten dafür noch entsprechend obendrauf für die Beitreibung.

Da sich eine Änderung im Zahlungsverhalten nicht absehen lässt können wir jedem Geschäftsmann den guten Rat geben, grundsätzlich bei neuen und auch laufenden Geschäftsverbindungen vorher und in regelmäßigen Abständen eine Bonitätsprüfung durchführen zu lassen. Sie erspart späteren Ärger und hohe Kosten für die Beitreibung einer aussichtslosen Forderung. Nähere Auskünfte erteilt HUTTER-INKASSO, Fon: 0 21 91 927 733

 

   
 
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Fon: + 49 (0) 21 91 - 927 733 | Fax: +49 (0) 21 91 - 927 734 | eMail: hutter-inkasso@t-online.de