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gerichtliches Mahnverfahren

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Wenn weder schriftlilche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Selbstverständlich prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt, d.h. wir prüfen vorher die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann dann leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Seit dem 1. Juli 2008 führen Inkassounternehmen bei unbestrittenen Forderungen das gerichtliche Mahnverfahren durch. Hier sind wir günstiger als Rechsanwälte, denn die Gebühren für die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids sind begrenzt auf 25,00 € zzgl. der verauslagten Gerichtskosten. Kostenbeispiele finden sie hier.

Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel auch weiterverfolgen. In unserem Überwachungsverfahren - wir halten Ihren Schuldner 30 Jahre lang im Auge.

 
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