| gerichtliches Mahnverfahren 
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Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem
Recht! Wenn weder schriftlilche
Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den
Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen
zu begleichen, dann leiten wir auf Ihren Wunsch
hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Selbstverständlich
prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen
überhaupt lohnt, d.h. wir prüfen vorher die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.
Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich
Aussicht auf Erfolg, dann dann leiten wir das
gerichtliche Mahnverfahren ein. Seit dem 1.
Juli 2008 führen Inkassounternehmen bei
unbestrittenen Forderungen das gerichtliche
Mahnverfahren durch. Hier sind wir günstiger als
Rechsanwälte, denn die Gebühren für die
Beantragung eines Mahn- und
Vollstreckungsbescheids sind begrenzt auf 25,00
zzgl. der verauslagten
Gerichtskosten. Kostenbeispiele finden sie hier.
Auf
Ihren Wunsch können wir den gerichtlich
erworbenen Titel auch weiterverfolgen. In unserem
Überwachungsverfahren - wir halten Ihren
Schuldner 30 Jahre lang im Auge.
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