Wer kennt das nicht, da
kommt die Mahnung zurück mit dem Vermerk
"Empfänger unter angegebener
Anschrift nicht zu ermitteln". Nun,
Sie könnten sich selbst auf die Suche
nach dem neuen Aufenthaltsort Ihres
Schuldners begeben. Doch ist dies
wirklich Ihre Aufgabe?
Nein, wir sind der Meinung,
dass dies nicht zu Ihren Aufgaben
gehört, zumal dies ja auch den
betrieblichen Ablauf stört.
In Zusammenarbeit mit
entsprechenden Auskunftsunternehmen, die
auch uns bei der Ermittlung von
Schuldneradressen behilflich sind,
ermitteln wir den neuen Aufenthaltsort
Ihres unbekannt verzogenen Schuldners.
Senden sie uns Ihre Anfrage
unter: 0180 5020 225 3108
(14,0 ct aus dem deutschen
Festnetz)