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Überwachungsverfahren

Wir bleiben daran am Schuldner!

Davor sind Sie nicht gefeilt: Ihr Schuldner gibt die eidesstattliche Versicherung ab, das Urteil kann nicht vollstreckt werden und Sie kommen nicht an Ihr Geld.

Das heißt für Sie aber noch lange nicht, dass Sie Ihr Geld endgültig abschreiben müssen.

Beauftragen Sie uns mit dem Überwachungsverfahren. Denn Titel behalten 30 Jahre lang Ihre Gültigkeit - so lange kann aus ihnen vollstreckt werden. Hat der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dann können wir anhand unseres Auskunftsdienstes kontrollieren, wann er wieder zu Geld kommt. Sobald sich seine finanzielle Situation gebessert hat, veranlassen wir einen neuen Vollstreckungsversuch.

Übrigens, bei ausgeklagten Forderungen tragen wir das Kostenrisiko. Kein Erfolg, keine weiteren Kosten für den Auftaggeber. Fordern Sie noch heute unsere Informationsbroschüre an!

 
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