| Wir bleiben daran am
Schuldner! Davor
sind Sie nicht gefeilt: Ihr Schuldner gibt die
eidesstattliche Versicherung ab, das Urteil kann
nicht vollstreckt werden und Sie kommen nicht an
Ihr Geld.
Das
heißt für Sie aber noch lange nicht, dass Sie
Ihr Geld endgültig abschreiben müssen.
Beauftragen
Sie uns mit dem Überwachungsverfahren. Denn
Titel behalten 30 Jahre lang Ihre Gültigkeit -
so lange kann aus ihnen vollstreckt werden. Hat
der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung
abgegeben, dann können wir anhand unseres
Auskunftsdienstes kontrollieren, wann er wieder
zu Geld kommt. Sobald sich seine finanzielle
Situation gebessert hat, veranlassen wir einen
neuen Vollstreckungsversuch.
Übrigens,
bei ausgeklagten Forderungen tragen wir das
Kostenrisiko. Kein Erfolg, keine weiteren Kosten
für den Auftaggeber. Fordern Sie noch heute
unsere Informationsbroschüre an!
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