Der Kaufmann Johann P. Hutter
(1849 - 1907) gründete am 1. Juli
1884 in Remscheid ein
Auskunfts- und Inkasso-Unternehmen. Dies war
die Keimzelle des heutigen
Inkasso-Unternehmen. Nach dessen Tode
übenahm der Kaufmann Peter M. Hutter (1883 -
1935) das Unternehmen. Die Geschäftsräume
befanden sich ursprünglich in der
Elberfelder Straße 80 in Remscheid.

Elberfelder Straße 80,
Remscheid
Nachdem Peter M. Hutter das
Wohn- und Geschäftshaus Brüderstraße 25
gekauft hatte, wurde der Geschäftssitz 1931
nach dort verlegt.
Am 1. Februar 1950
trat dann Johann F. Hutter (1915 - 1975) als
Geschäftsinhaber in das Unternehmen ein.
Der heutige Inhaber, ein
Urenkel von Johann P. Hutter, führt heute
diese Familientradition fort. Am 12.
März 1987 gründete
Bernhard J.P. Hutter in Wipperfürth das
heutige Inkasso-Unternehmen. Seitdem ist HUTTER-INKASSO
Mitglied im Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Aufgrund organisatorischer
Überlegungen wurde der Sitz im November
1996 nach Remscheid in die
Brüderstraße 25 verlegt.

Außenwerbung am Haus
Am 29. September 2004
ließ Bernhard J.P. Hutter die Firma HUTTER-INKASSO
Bernhard J.P. Hutter e.K. unter HRA
21 477 in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Wuppertal eintragen.
HUTTER-INKASSO
ist ein konzernunabhängiges
Inkasso-Unternehmen. Es werden keine
Mitgliedsbeiträge erhoben und es sind keine
Mindestmengen erforderlich.
Unternehmen aus allen
Wirtschaftsbereichen (vom Augenoptiker
bis Zahnarzt)
nehmen die Dienstleistungen von HUTTER-INKASSO
in Anspruch. Betreut werden heute Firmen,
Gewerbetreibende und Freiberufler aus ganz
Deutschland sowie auch aus dem benachbarten
europäischen Ausland.
Im Januar 2007
erweiterte HUTTER-INKASSO
die Dienstleistungspalette. Unter HiR-WirtschaftsDienst
werden Wirtschaftsaukünfte angeboten. Hier
arbeitet HUTTER-INKASSO mit
entsprechenden Partnern aus der
Auskunftsbranche national und international
zusammen. Die Palette reicht von der
Adressermittlung über die Bonitätsprüfung
bis hin zur ausführlichen
Wirtschaftsauskunft.
Am 1. Juli 2008
trat das Rechtsdienstleistungsesetz (RDG) in
Kraft und löste das bisherige
Rechtsberatungsgesetz ab. Inkasso-Unternehmen
dürfen nunmehr das gerichtliche
Mahnverfahren durchführen und sind somit
kostengünstiger als Rechtsanwälte. Ziel
dieses Gesetzes ist, dass eine deutliche
Kostenreduzierung im Bereich der Titulierung
von unbestrittenen Forderungen eintritt.
Seit dem 17. Juli 2008
ist HUTTER-INKASSO im
Rechtsdienstleistungsregister des
Oberlandesgericht Düsseldorf registriert.